Hinweise zur Varroaantragstellung 2010

30. Juli 2010
Rubrik: Öffentliche Nachrichten

Hinweise zur Varroaantragstellung

Sehr geehrte Imkerin, sehr geehrter Imker,

mit Ihrer Unterschrift auf den Varroaausgabelisten erkennen Sie die folgenden Erklärungen zum Abschluss eines Vertrages über die Gewährung einer Förderung beim Bezug von Varroosebehandlungsmitteln an:


1.) Ich versichere, dass meine in der Ausgabeliste gemachten Angaben richtig und voll-ständig sind und ich für diese Maßnahme keine anderweitige Förderung aus staatlichen Mitteln beantragt habe oder beantragen werde.
2.) Ich nehme davon Kenntnis, dass die Angaben in der Ausgabeliste subventionserheb-lich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventions-gesetzes und Art. 1 des Bayerischen Subventionsgesetzes sind und ich im Falle unrich-tiger Angaben wegen Subventionsbetrug bestraft werden kann.
3.) Ich erkläre mich mit folgenden Regelungen einverstanden:
3.1) Der Vertrag mit dem Kreisverband (Vertragspartner) kommt mit Auszahlung der Zuwendung zustande. Gegenstand des Vertrages ist ein Zuschuss für den Kauf be-stimmter arzneimittelrechtlich zugelassener Varroosebehandlungsmittel. Der EU-Anteil an der Förderung erfolgt in gleicher Höhe, wie die nationalen Kofinanzierungsbeträge, maximal jeweils 25 %, bei kreisfreien Städten max. 50 %, des Nettobetrages abzüglich Rabatte und Skonti. Die Finanzierung erfolgt über  Anteilsfinanzierung. Der Bewilli-gungszeitraum läuft über ein Jahr und beginnt am 01. September und endet am 31. Au-gust des jeweiligen Antragsjahres. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung  und die  allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) finden ent-sprechend Anwendung.
3.2) Der Betrag ist unverzüglich zurückzuzahlen, wenn der Vertragspartner aus wichti-gem Grund vom Vertrag zurücktritt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn  die Zuwendung zu Unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt wurde, die im Antrag eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden oder nachträglich die Voraus-setzungen für den Vertragsabschluss entfallen. In diesen Fällen können mir auch die Kosten für Kontrollmaßnahmen auferlegt werden.
3.3) Im Falle der Rückforderung von Fördermitteln ist der nationale Anteil gem. Art. 49a Abs. 3 BayVwVfG ab dem Tag der Auszahlung, der EU-Anteil in entsprechender An-wendung von Art. 73 Abs. 3 VO (EG) Nr. 796/2004 ab Übermittlung des Rückforde-rungsbescheides bis zur Rückzahlung mit 6 v.H. jährlich zu verzinsen.
3.4) Ich bin verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die für die Förderung maß-geblichen Umstände, insbesondere die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss ändern oder wegfallen.
3.5) Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Bayerische Oberste Rechnungshof und die Prüfungsorgane der Europäischen Gemeinschaft haben das Recht, die Vorausset-zungen für die Gewährung des Zuschusses zu prüfen und Auskünfte einzuholen.