Regelung bei gentechnisch veränderten Pflanzen droht möglicherweise ein Chaos

15. Juni 2014
Rubrik: Gentechnik, Öffentliche Nachrichten
Von: Peter Maske

Am Donnerstag, 12.06.14, stimmte in Brüssel der Rat der Umweltminister über die sog. „opt out-Regelung“ ab. Diese Regelung wurde unter griechischer Ratspräsidentschaft erarbeitet und lässt einen Ausstieg aus dem GVO-Anbau zu. Dies klingt zunächst positiv! Wird diese Regelung aber Gesetz, dann kann es zu einem Regelungs-Chaos kommen, worüber es bisher übereinstimmende Kommentare gibt. Auch haben führende Politiker aller Parteien im Vorfeld vor dieser Regelung gewarnt und die Abstimmungs-Ablehnung von Deutschland gefordert. Wir Imkerverbände haben die parteiübergreifende Warnung unterstützt.
Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat am 12.06.14 für Deutschland aber mit „Ja“ gestimmt und somit der geplanten Regelung zugestimmt.
Würde die angesprochene Regelung in Kraft treten, dann würde das im Falle der Abstimmung über den Anbau einer GVO-Pflanze bei der EU folgendermaßen ablaufen:
1.    Ein Mitgliedstaat, der den GVO-Anbau nicht will, muss zunächst mit „Ja“ stimmen!
2.    Anschließend kann dieses Land unter gewissen Voraussetzungen den Anbau ablehnen …. z.B. wenn:

  • Rücksprache mit dem GVO-Unternehmen (Monsanto, Pioneer usw.) gehalten wurde;
  • das von den Unternehmen geforderte wissenschaftliche Gutachten vorgelegt werden kann;
  • sozio-ökonomische und umweltpolitische Gründe vorliegen, die im Zulassungsverfahren noch nicht berücksichtigt worden sind.

3.    Lehnt das Gentechnik-Unternehmen die vorgetragenen Gründe des ablehnenden Mitgliedsstaates ab, muss der Mitgliedstaat vor dem Europäischen Gerichtshof klagen!
Das Abstimmungsergebnis vom Umwelt-Ministerrat wird nun im neu gewählten Europäischen Parlament in Zusammenarbeit mit der Kommission beraten. Erst wenn diese „Trilog-Verhandlungen“ und auch die entsprechende Abstimmung abgeschlossen sind, werden wir sicher wissen, wie künftig der GVO-Anbau geregelt wird.
Im EU-Zulassungsverfahren sind derzeit bereits 13 Gentechnik-Pflanzen. Die Gentechnik-Konzerne werden also ein großes Interesse haben, Marktanteile auch in Europa zu bekommen!
Für Deutschland gilt derzeit noch immer das Anbauverbot von 2009 für den GVO-Mais „MON810“. Noch ist Deutschland also kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zugelassen.